Impressum
TiWB - SiCHERHEITSTECHNISCHES ZENTRUM   ELEKTROTECHNiK
IMPRESSUM
TiWB - TEAM iNG WERNER BUEGER e.U.
Sicherheitstechnisches Zentrum - Staatlich geprüft   Elektrotechnik - Staatlich geprüft
Ost
IZ NÖ-Süd, Str.2, Obj.M7 • 2355 Wiener Neudorf
Telefon: +43 650 3323040
West
5020 Salzburg
Telefon: +43 664 2186188
Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Werner Büger
Gestaltung und Realisierung:
pdf Standesregeln für Elektrotechniker BGBLA 2014 II 12 (PDF 63 kB)
Allgemeine GeschÄftsbedingungen - B2B
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a)  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und TiWB.
b)  Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von TiWB ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2.) Angebote, Nebenabreden
a)  Die Angebote des Sicherheitstechnische Zentrums sowie aus dem Bereich Elektro­technik sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b)  Enthält eine Auftragsbestätigung von TiWB Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c)  Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a)  Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b)  Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TiWB um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c)  TiWB verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d)  TiWB kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und die­sen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. TiWB ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auf­traggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e)  TiWB kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Sub­unternehmer heranziehen und diese im Namen und für Rechnung von TiWB Aufträge erteilen. TiWB ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subunternehmer durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subunter­nehmer binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat TiWB den Auftrag selbst durchzuführen oder einen alternativen Subunternehmer zu nennen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a)  Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die aus­schließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b)  Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von TiWB innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c)  TiWB hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a)  Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b)  Bei Verzug von TiWB mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c)  Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mit­wirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch TiWB unmöglich macht oder erheblich behindert, ist TiWB zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d)  Ist TiWB zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das ge­samte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von TiWB erbrachten Leistungen zu honorieren.
6.) Honorar, Leistungsumfang
a)  Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b)  In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
c)  Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d)  Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das von TiWB genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen zuzüglich der Mahnspesen zu entrichten.
7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist Maria Enzersdorf.
8.) Geheimhaltung
a)  TiWB ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b)  Nach Durchführung des Auftrages ist TiWB berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
9.) Schutz der Pläne und Unterlagen
a)  TiWB behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b)  Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von TiWB zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c)  TiWB ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekannt­machungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von TiWB anzugeben.
10.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a)  Für Verträge zwischen Auftraggeber und TiWB kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b)  Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zu­ständigen Gerichts am Sitz von TiWB in Maria Enzersdorf vereinbart.
Stand 01.05.2017
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