ÜBERPRÜFUNG VON BETRIEBSANLAGEN GEM. GEWO §82b
Nach der Gewerbeordnung genehmigungspflichtige Betriebsanlagen sind in regelmäßigen Abständen zur Überprüfung der Betriebsanlagengenehmigung verpflichtet. Wir haben die Spezialisten mit der notwendigen Erfahrung im technischen Bereich sowie im Umgang mit den Behörden.
Objektsicherheitsprüfungen nach ÖNORM B 1300 und B 1301
Durch die Anwendung der beiden Normen können mögliche Schäden und Mängel an Gebäuden (Wohngebäude und gewerblich genutzte oder öffentliche Gebäude) aufgezeigt werden. In weitere Folge können damit mögliche Haftungen in einem Schadensfall abgewendet oder minimiert werden.
Wir überprüfen als dafür befugte Personen Ihre Objekte gemäß ÖNORM B 1300 und B 1301 und erstellen einen umfangreichen Prüfbericht samt Mängelliste auf Basis der Normen.